Vollkontakt Karate | Mixed Martial Arts | Selbstverteidigung

Ashihara Goshinryu Karate ®, EOS-System (EOS-Ryu Ju-Jitsu), Ju-Jitsu, Team Jigoku Germany

Über den Verein

Budokai Bonn e.V. - Ein kleiner spezieller Spartenverein im Wandel der Zeit

Stile für alles, aber nicht für jeden.

Der Budokai Bonn e.V. wurde im Jahre 1989 als "Taekwondo Verein Bonn e.V." gegründet und war von je her ein studentengeprägter Verein und somit getrieben vom Gedanken der "Bezahlbarkeit". Jeder soll an dem Verein partizipieren können.

Im Zuge von veränderten Umständen, Wegzug vieler Studenten und Umorientierung des Vereins - weg von Kampfsport und hin zur Selbstverteidigung und Vollkontakt Karate, war der ursprüngliche Name nicht mehr passend und so wurde der Verein 1998 in "Budokai Bonn e.V." umbenannt. Wir sind ein kleiner "Sparten-Verein" mit einem außergewöhnlichen Nischenangebot da neben dem klassische Ju-Jitsu unser Hauptfokus auf die, weitläufig eher unbekannteren, Systeme Ashihara Goshinryu Karate ® und EOS-System liegen.

Jeder ist herzlichst eingeladen uns zu besuchen, mitzutrainieren und ggf. Mitglied zu werden! Wir möchten Klasse statt Masse, haben aber nichts gegen eine klasse Masse und freuen uns daher immer auf neue Interessenten.

Ashihara Goshinryu Karate ®

Vollkontakt-Karate mit Selbstverteidigungsschwerpunkt

Ashihara Hideyuki, japanischer Karatemeister der Neuzeit wurde 1944 in der Präfektur Hiroshima/Japan geboren und verstarb 1995.
Als Träger des 5. Dan Kyokushinkai Karate gründete Ashihara 1980 die International Karate Organisation (Ashihara-Schule), die heute mit ca. 120 Mitglied-Dojos weltweit verbreitet ist. Ashihara Hideyuki lehrte sein sehr praxisbezogenes Karate ebenfalls an verschiedenen Polizeiakademien.

Ashihara ryu, ist ein japanischer Vollkontakt-Karate-Stil was aus dem Kyokushinkai-Karate abgeleitet und mit Bewegungsformen aus dem Ju-Jitsu angereichert wurde.
Der Stil versucht eine systematische Annäherung an den Freikampf (Jiyu-kumite) und definiert sich als Wettkampf- und Selbstverteidigungssystem.
Er entwickelt seine eigenen Kata und betreibt eine Form des Wettkampfes ähnlich dem Kyokushinkai-Karate.
Ashihara ryu ist vor allem in Japan und den USA verbreitet.

Jürgen Höller und Saiko Shihan Marcel Vanderschaeghe begannen 1994 mit dem Studium des Ashihara International Karate an und starteten 1996, als erste Deutsche Dan-Träger, mit dem ersten offziellen Unterricht in Deutschland.
Zu jenem Zeitpunkt lief alles unter der Ashihara International Karate Organisation (AIKO) unter der Führung des in Schweden lebenden David C. Cook, 8. Dan und des Niederländers David M. Jonkers, 6. Dan.
1995 fusionierte die AIKO mit der Kyokushin Budo Kaikan ( Jon Bluming, 10. Dan) und bewirkte die Entstehung des International Budo Kaikan (IBK).
Im Oktober 2002 haben sich einige Ashihara-Schulen aus der IBK gelöst und versuchten sich wieder zur alten AIKO zu formieren, dies gelang bisher jedoch nicht bzw. wird nicht von allen früheren AIKO/IBK-Mitgliedern angenommen.
Viele Niederländischen Dojos kehrten der AIKO den Rücken und arbeiten nun als unabhängige Ashihara-Dojos, wobei sie jedoch miteinander nach wie vor kooperieren.
Ein Teil der Deutschen Sektion hatte sich mit dem Ashihara International Karate der Europäischen Organisation für Selbstverteidigung e.V. angeschlossen, da die EOS e.V. immer noch sportlich und freundschaftlich mit den unabhängigen Ashihara-Dojos in den Niederlanden zusammenarbeitet und eine eigene Ashihara-Sektion inkl. Prüfungsordnung enthielt.

Saiko Shihan Vanderschaeghe veränderte das Ashihara International Karate in Bezug der Katas und Techniken, nannte diesen Stil jedoch immer noch Ashihara International Karate.

Nach weiteren Änderungen im Juni 2004 machte Saiko Shihan Vanderschaeghe den abschließenden Schritt und löste sich von dem Ashihara International Karate-System und konzentrierte sich bei seinem Stil auf die Selbstverteidigung.

Ashihara Goshinryu Karate ® war geboren !
Das System Ashihara Goshinryu Karate, dessen Name und Logo ist seit dem 08.01.2018 eine eingetragene Marke und patent- /markenrechtlich geschützt!



Auch dieses System wird im Vollkontakt-Modus ausgeübt, wobei auch hier der Grundsatz gilt: immer alles mit einer gesunden Härte.
Geübt werden die Techniken am Partner und an Pratzen (Schlagkissen).

Das Ashihara Goshinryu Karate ® wird, wo möglich, im Vollkontakt-Modus praktiziert und beinhaltet folgende Technikgruppen :

Tritttechniken (inkl. Knie)

Schlagtechniken (inkl. Ellebogen)

Basis Wurf-, Fege- und Sicheltechniken

Basis Hebel-, Würge-, Halte- und Festelegetechniken


Das Ashihara Goshinyru Karate ® kennt 4 verschiedene Kampf-Distanzen:

Trittdistanz

Schlagdistanz

Nahdistanz (Clinch)

Bodendistanz


Graduierungs- und Bezeichnungssystem des Ashihara Goshinryu Karate ®
11. Kyu weiß min. 9 Jahre
10. Kyu weiß / blau min. 9 ½ Jahre
9. Kyu weiß / blau / blau min. 10 Jahre
8. Kyu blau min. 10 ½ Jahre
7. Kyu blau / gelb min. 11 Jahre
6. Kyu gelb min. 11 ½ Jahre
5. Kyu gelb / grün min. 12 Jahre
4. Kyu grün min. 12 ½ Jahre
3. Kyu grün / braun min. 13 Jahre
2. Kyu braun min. 13 ½ Jahre
1. Kyu braun / schwarz min. 15 Jahre
1. Dan schwarz min. 16 Jahre Senpai
2. Dan schwarz min. 18 Jahre Senpai
3. Dan schwarz min. 21 Jahre Sensei
4. Dan schwarz min. 25 Jahre Sensei
5. Dan schwarz min. 30 Jahre Shihan
6. Dan schwarz min. 35 Jahre Shihan
7. Dan schwarz min. 40 Jahre Shihan
8. Dan schwarz min. 45 Jahre Shihan
9. Dan schwarz min. 50 Jahre Shihan
10. Dan schwarz min. 60 Jahre Shihan

Zusatz-Titel
Renshi ab den 4. Dan und höher
Kyoshi ab dem 6. Dan Renshi und höher
Hanshi ab dem 8. Dan Kyoshi und höher
Meijin ab dem 10. Dan Hanshi
Saiko Shihan Der Begründer des AGK trägt den Titel "Saiko Shihan"
(Stilbewahrer, -hüter, oberster Lehrmeister) und steht über alle Ehrentitel.
Dieser Titel kann nur durch den Stilbegründer selbst an seinem Nachfolger weitergegeben werden.

Roots of Ashihara Goshinryu Karate ®


EOS-System

Das Ju-Jitsu System der Europäischen Organisation für Selbstverteidigung e.V.

Nichts wird neu erfunden, alles gab es schon einmal und dies gilt ebenso für Budo-Systeme.

Das EOS-System basiert auf dem Ju-Jitsu, wird jedoch bei Bedarf weiterentwickelt bzw. ergänzt und bindet Techniken mit Waffen, sowie realitätsnahem Bodenkampf verstärkt mit ein.

Das EOS-System wird, wo möglich, im Vollkontakt-Modus praktiziert und beinhaltet folgende Technikgruppen :

Tritttechniken (inkl. Knie)

Schlagtechniken (inkl. Ellebogen)

Wurf- und Sicheltechniken

Würgetechniken

Hebeltechniken

Bodentechniken

Waffentechniken

Das EOS-System kennt 4 verschiedene Kampf-Distanzen:

Trittdistanz

Schlagdistanz

Nahdistanz (Clinch)

Boden

Weiterhin gruppiert die EOS e.V. Techniken wie folgt ein, lehrt und prüft diese entsprechend:

1. Techniken für eine Prüfung

2. Techniken für eine Demonstration

3. Techniken für den realistischen Einsatz


Graduierungs- und Bezeichnungssystem des EOS-Systems
13. Kyu weiß min. 9 Jahre alle Anfänger
12. Kyu weiß / gelb min. 9 ½ Jahre nur Kinder
11. Kyu gelb / weiß min. 10 Jahre nur Kinder
10. Kyu gelb min. 10 ½ Jahre nur Kinder
9. Kyu gelb / orange min. 11 Jahre nur Kinder
8. Kyu orange min. 11 ½ Jahre nur Kinder
7. Kyu orange / grün min. 12 Jahre nur Kinder
6. Kyu grün min. 12 ½ Jahre nur Kinder
5. Kyu grün / blau min. 13 Jahre
4. Kyu blau min. 13 ½ Jahre
3. Kyu blau / braun min. 15 Jahre
2. Kyu braun min. 16 Jahre
1. Kyu braun / schwarz min. 16 ½ Jahre
1. Dan schwarz min. 18 Jahre Senpai
2. Dan schwarz min. 19 Jahre Senpai
3. Dan schwarz min. 21 Jahre Sensei
4. Dan schwarz min. 24 Jahre Sensei
5. Dan schwarz min. 27 Jahre Shihan
6. Dan schwarz min. 32 Jahre Shihan
7. Dan schwarz min. 38 Jahre Shihan
8. Dan schwarz min. 45 Jahre Shihan
9. Dan schwarz min. 55 Jahre Shihan
10. Dan schwarz min. 65 Jahre Shihan

Zusatz-Titel
Renshi ab den 4. Dan und höher
Kyoshi ab dem 6. Dan Renshi und höher
Hanshi ab dem 8. Dan Kyoshi und höher
Meijin ab dem 10. Dan Hanshi
Saiko Shihan Der Begründer des AGK trägt den Titel "Saiko Shihan"
(Stilbewahrer, -hüter, oberster Lehrmeister) und steht über alle Ehrentitel.
Dieser Titel kann nur durch den Stilbegründer selbst an seinem Nachfolger weitergegeben werden.

Ju-Jitsu

Die alte japanische Kriegskunst und kompromisslose Selbstverteidigung

Das Ju-Jitsu

Ju-Jitsu Kanji

Was ist Ju-Jitsu ?



Auszüge aus "Nihon Jujitsu to Gaijin Jujitsu oder was ist Ju-Jitsu ?"
von Marcel Vanderschaeghe, 7. Ausgabe © 2001

Japanische Titel

Japanische Titel im Budo-Bereich können sehr verwirrend sein, da sie mehrere Bedeutungen haben.
Hier also einige Erklärungen ohne auf Zusatz-Titel einzugehen

Senpai:
• Senpai bedeutet Senior.
• dies kann jemand sein der einen Stil länger trainiert, z.B. kann ein shodan (der seit 20 Jahren trainiert) der Senpai eines sandan (der „nur“ seit 15 Jahren trainiert) sein
• als Senpai bezeichnet man auch shodans und nidans
• höhere Dangrade in einer Organisation
• der nächste Danträger unter dem Dojo-Sensei der für die Disziplin im Dojo verantwortlich ist

Sensei:
• Sensei bedeutet Lehrer oder Meister im herkömmlichen Sinne
• es kann ein Kyu-Grad sein der unterrichtet
• ein sandan und yondan
• ein älterer Lehrer im Dojo (Senior Instructor)
• der Lehrer einer Schule (Ryu)
• der Begründer eines Stils mit dem 10. Dan

Shihan:
• Shihan bedeutet Meister/Lehrer der Meister
• Träger des 5. Dan aufwärts

Mindest Alter für Ju-Jitsu

In der Regel ist das Alter, in Deutschland, Für Ju-Jitsu ca. 13 bis 14 Jahre
Im Grunde jedoch bleibt es jedem Sensei (Meister) selber überlassen, ab welchem Alter er Schüler unterrichtet.
Der Goshin-Jitsu Verband NRW e.V., zum Beispiel, erlaubt auch das Unterrichten von Kindern, wobei jedoch die Techniken sehr reduziert und „entschärft“ wurden.
Da jeder Ju-Jitsuka jedoch eine große Verantwortung hat (er ist ja sozusagen „gefährlich“), ist es vernünftig das Alter bei 14 für Jungen und 13 für Mädchen zu halten.
Abgesehen davon ist in der Regel die physische und psychische Vorraussetzung für ein ernsthaftes Selbstverteidigungstraining erst in diesem Alter gegeben.

Trainingsstätte des Ju-Jitsu

Der Ort des Trainings ist das Ryu (Schule).
Im Ryu befindet sich die eigentliche Trainingsstätte, das Dojo.
Das Dojo ist mit Tatamis (Matten) ausgestattet.
Da das Dojo eine „heilige“ Stätte ist, ist sowohl körperliche als auch geistige Sauberkeit von höchster Wichtigkeit.
Das Dojo wird aus Respekt an- und abgegrüßt, diese Ehrerbietung kommt dem ganzen Dojo, also auch den Tatamis, zuteil.
Das An- und Abgrüßen wird vor dem Betreten bzw. Verlassen des Dojos praktiziert.

1. Ju-Jitsu als Grundstock für das Kodokan-Judo
Jigoro Kano (1860 - 1938) stammt aus Mikage, einer Küstenstadt nahe Kobe, seine Familie zog 1871 nach Tokyo.
Auf Empfehlung eines Dr. Yagi kam Kano im Alter von 17 Jahren zu Hachinosuke Fukuda (1837 - 1879), einem Lehrer der Tenshin-Shinyo-Stils, der auch am kaiserlichen Institut für Kriegskünste tätig war.
Yagi selbst soll zuvor dem jungen Kano erste Unterweisungen im Ju-Jutsu gegeben haben, jedoch hatte er ihn damals für ein ernsthafteres Training als noch zu jung angesehen und deshalb den Unterricht auf einige Grundübungbeschränkt.
Nachdem Fukuda 1879 gestorben war, ging Kano zu einer anderen Tenshin-Shinyo-Schule, jener von Masamoto Iso, dem Sohn von Mataemon Iso, dem damals 62 Jahre alten Shihan des Ryu. Kano durfte bald als sein Assistent fungieren und wurde mit 21 Jahren Meister des Tenshin-Shinyo-Ryu.
Als Iso erkrankte verließ Kano die Schule, da er nicht nur lehren sondern auch lernen wollte. 1881 ging Kano zur Kito-Schule von Tsunetoshi Ikubo, der als Wurftechnik-Experte galt und im Training wiederum den freien Kampf besonders betonte.
In dieser Lehrzeit fällt bereits die Gründung des Kodokan. Im Jahre 1882 eröffnete Kano ein kleines Dojo. Es hatte lediglich 12 Tatami, wo Kano mit ein paar wenigen Getreuen seinem eigenen Studien nachging. In diesem Zusammenhang wird immer von „10 Männer der ersten Stunde“ (inkl. Kano) gesprochen.
Es waren in Wirklichkeit aber mehr. Die Zahl der Anhänger und Mitarbeiter Kanos in jenen frühen Tagen läßt sich damit erklären, daß sie die ersten Kodokan-Mitglieder waren, die den erst etwas später eingeführten „Eid des Kodokan“ leisteten bzw. unterzeichneten.
Die ersten offiziell registrierten waren:

Yamashita, Yokoyama; Kai, Higuchi Seiko, Matsuoka, Saigo Shira, Arima, Nakajima und Tomita.

1884 besiegte Kano schließlich seinen Lehrer beim Randori (er kam öfters zu Kano um beim Unterricht zu helfen), worauf hin er meinte Kano solle ihn unterrichten.
Dies war das eigentliche Geburtsjahr des Kodokan-Judo. Das „Geheimnis“ Kanos, der mit dn Techniken Uki-Waza und Sumi-Gaeshi gesiegt haben soll, bestand darin, zuerst das Gleichgewicht seines Gegners zu brechen oder zu stören, um ihn danach mit der eigentlichen Angriffs- technik leichter zu Fall bringen zu können.

Er war allerdings nicht ihr Erfinder, denn Mataemon Iso hatte dieses Prinzip bereits seine Schüler gelehrt, daher war auch Kano damit vertraut. Die Wurzel hierfür sind in einem uralten Jujitsu-Prinzip zu finden, das da lautet:
„Wenn der Angreifer kommt, so heiße ihn willkommen. Wenn er geht, schicke ihn auf seinem Weg!“

Ausgehend von der Idee der Gleichgewichtsbrechung (Kuzushi) stieß Kano auf die Frage, wie man einen starken Gegner aus dem Gleichgewicht bringen könne. Die Lösung bestand darin, die Bewegung eines Angreifers über dessen Standfläche zu verlängern. Dies ist aber nur in jener Richtung möglich, in der er sich selbst bewegte.So entstand der Grundsatz:

„Siegen durch Nachgeben“.

Die Kampfstrategie war folgende:

„Wenn der Gegner stößt, dann ziehe ihn, wenn der Gegner aber zieht, dann stoße ihn !“

In allzu vereinfachten Darstellungen der Judo-Geschichte, selbst in der offiziellen des heutigen Kodokan, wird nicht mehr verraten, als daß „Kodokan“ besonderen Bezug auf das so wichtige „Studium des Weges“ nimmt und das „Jitsu“ durch „Do“ ersetzt wurde, um die Wichtigkeit des „Weges“ hervorzuheben.
Er entschied sich ganz bewußt für den Namen „Kodokan-Judo“, um einer bestimmten Geisteshaltung besonderen Ausdruck zu verleihen. Kano entlehnte die Bezeichnung „Ju-Do“ (bzw. Jiu-Do, wie er selbst noch zu schreiben pflegte) aus einer anderen Schule, der Jikkishin-Ryu.
Er hat diesen Begriff nicht selbst erfunden sondern übernommen und stellte „Kodokan“ voran um sich vom Judo der Jikkishin-Schule zu unterscheiden. Das Ersetzen des „Jitsu“ (oder „Jutsu“) durch den philosophischen Begriff „Do“ trug der allgemeinen Entwicklung (von den Bujutsu- zu den Budo-Formen) Rechnung.
Der kriegerische Aspekt der Kampfkünste sollte in den Hintergrundtreten. Kanos Stil - und es handelte sich lediglich um einen Ju-Jitsu-Stil - war in jener Frühzeit des Kodokan noch nicht zu einem eigenständigen System mit exakt formulierten Lehrplan gereift.
Es basiert hauptsächlich auf den Wurftechniken der Kito-Ryu, sowie Schlag- und Hebeltechniken der Tenshin-Shinyo-Ryu. Diesen wurden später nach und nach Techniken anderer Schulen beigefügt.
Es war die ursprüngliche Absicht Kanos, die verschiedenen Stile des Jujitsu zu erhalten und im ganzen Land wieder populair zu machen. Dabei schwebte ihm eine Art nationales Jujitsu vor, daß die besten Techniken der verschiedenen Ryu (Schule/Stile) enthalten sollte, eine Art nationales „Super-Jujitsu“.
Um dieses Ziel verwirklichen zu können, war Kano auf die Mithilfe von Gleichgesinnten angewiesen.Er war selbst, wie schon gesagt, ausgebildet in Tenshin-Shinyo- und Kito-Ryu. In seiner Art galt er auch allgemein hin durchaus als Ju-Jitsu-Experte.
Er besaß zumindest ein umfangreiches Wissen über andere Stile, wenn auch mehr auf theoretischen, als auf praktischem Gebiet. Dies verwundert nicht, da man weis, daß er ein leidenschaftlicher Sammler alter Jujitsu-Bücher war.

2. Ju-Jitsu als Grundstock für Aikido

Im 12. Jahrhundert gründete General Shinra Saburo Yoshimitsu ein System von Techniken gegen die besonders verwundbaren Hände und Handgelenke. Er nannte dieses Kampfsystem Daito-Ryu-Jujutsu.
Diese Techniken waren unter anderen die Vorläufer des Aikido.

Am 14.12.1883 wurde Morihei Uyeshiba als Sohn von Yoruku und Yuki Uyeshiba in Tanabe (in der Nähe von Osaka) geboren.
Er war von Geburt an klein und schwächlich. Deshalb wurde er als kleiner Junge täglich von seinem Vater zum Schwimmen mitgenommen.
Im Alter von 7 Jahren studierte er bei Priester Mitsujo Fujimoto im Jizoj-Tempel, wo er Lesen, Schreiben und Rechnen lernte. In diesem jungen Alter fing er bereits mit Sumo an.
Im Homaji-Tempel studierte er Zen. Mit 13 Jahren wurde er zur Schule von Tanabe zugelassen. Nach der Schule arbeitete er in der Steuerkasse von Tanabe, wo er für die Grundsteuer zuständig war.
Dann ging er nach Tokyo, wo er als Laufbursche bei einem Großhändler arbeitete. Im Frühling 1902 mietete er sich einen Laden im Geschäftsviertel von Tokyo und verkaufte Schreibartikel an die Studenten des Viertels.
In Tokyo lernte er bei Tokusaburo Tozawa Tenshin-Shinyo-Ryu-Jujutsu, bei Masakatsu Nakai Gotoha-Yagyu-Ryu, bei Masanosuke Tsuboi Yagyu-Jujutsu-Ryu, ebenso in der Sojitsu-Speerschule, der Kito-Schule, der Iso-Jujutsu-Schule
und in der Kashima-Shinto-Schule.
1906 wurde er aus der Armee entlassen und kehrte nach Tanabe zurück, wo er ein Dojo für den Judo-Meister Kiyoichi Takagi einrichtete und selbst Judo trainierte.
1908 bekam er von Meister Nakai sein Diplom. 1915 traf er im Hotel Kobuta in Engaru den großen Meister der Daito-Ryu-Schule Sokaku Takeda.
Dieser erkannte in ihm sofort eine ungewöhnliche Persönlichkeit und beschloß ihn in die Geheimtechniken des Daito-Ryu einzuweihen. Am 5. März 1915 trainierte Uyeshiba unter Sokaku Takeda 10 Tage lang.
Als er dann nach Shirataki zurückgekehrt war, eröffnete er dort ein Dojo und lud Meister Takeda dorthin ein.
Vom 28. April bis zum 15. September 1922 hatte er Takeda zu Gast, der ihn nochmals unterrichtete und ihm dabei das begehrte Diplom des Daito-Ryu-Jujutsu überreichte. Er wurde nun sehr rasch bekannt, als er verschiedene Wettkämpfe gegen berühmte BUDO-Kämpfer gewonnen hatte.
Wegen den Veränderungen die Uyeshiba vorgenommen hatte, verbot Takeda ihm 1924 die Benutzung des Namens Daito-Ryu-Jujutsu, so nannte Uyeshiba sein BUDO Daito-Ryu-Aiki-Jujutsu.
Im April 1931 eröffnete er ein neues Dojo und gab ihn den Namen „Kobukan“. Vom 20. März bis zum 7. April gab Takeda im Kobukan nochmals ein Lehrgang in Daito-Ryu-Jujutsu, Uyeshiba nannte sein BUDO bereits Aiki-Budo.
Uyeshiba wurde nun vom Judo-Begründer Kano besucht, der von der neuen Kampfkunst gehört hatte. Dieser schickte sofort einige seiner Schüler, die sich dem Aiki-Budo-Studium widmeten.
1932 wurde ein japanischer BUDO-Verband aller Kampfkünste gegründet und Uyeshiba wurde zum Präsident dieser Organisation ernannt. 1940 begann sich die Einstellung zu seinem BUDO zu ändern, als er einen Herausforderer schwer verletzte.
Seither sind Wettkämpfe im Aikido untersagt. 1942 bekam sein BUDO den endgültigen Namen: AIKIDO
Die letzte Vorführung gab er am 15.01.1969 im Alter von 86 Jahren. Bis zu seinem Tode trainierte er täglich! O-Sensei Morihei Uyeshiba verstarb am 26. April 1969.

3. Die Entstehung des Ju-Jitsu

Ju-Jitsu, die sanfte Kunst, welche gewöhnlich in Europa Jiu-Jitsu genannt wird, ist die Kunst der waffenlosen Selbstverteidigung, wobei es mehr auf Selbstbeherrschung, Überlegung und Gelenkigkeit aus auf Kraft ankommt.
Dies heißt aber nicht Ju-Jitsu wäre ohne jegliche Kraft. Der Ursprung des Ju-Jitsu geht vermutlich bis auf die indische Heilmassage-Kunst zurück, welche über 100 schmerz- und lebensempfindliche Stellen am menschlichen Körper kennt.
Von Indien kam die Kunst nach China, um 1650 wurde sie in Japan eingeführt. Der Chinese Chin Gempin, welcher sich in Owari niederließ und dort 1671 verstarb, weihte nach seiner Aufnahme in den Samurai-Stand zuerst die Adeligen von Edo (das heutige Tokyo) in diese geheimnissvolle Kunst ein, welche dem Volk gegenüber stets streng geheimgehalten wurde.
Schon nach kurzer Zeit bürgerte sich das Ju-Jitsu bei allen Samurai ein und entwicklete sich rasch zu einem System der Selbstverteidigung ohne Waffen, das der Adel mit dem Ziel anwendete, den Gegner kampfunfähig zu machen oder zu töten.
Bereits Ende des 17. Jahrhunderts war Ju-Jitsu eine der ersten Pflichten eines jeden Samurai und wurde im Bushido festgelegt.

Die Grundlage des Ju-Jitsu lautet: „Einen Schritt zurück!“

Das Ju-Jitsu, einen kriegerische Kampfkunst, kann nicht als Kontaktwettkampf betrieben werden, weil es dazu bestimmt ist zu zerstören, selbst wenn in den letzten Jahrzehnten Mitgefühl und Philosophie dazu beigetragen haben, den tödlichen Karakter dieser Kampfkunst zu mildern.
Das bekannte Ju-Jitsu-Kumite (eine Mischung aus Karate, Judo und Boxen) ist eine Art Kickboxen und hat nichts, aber auch rein garnichts, mit dem traditionellen Ju-Jitsu zu tun. Ebenso hat das zur Zeit an Bekanntheit wachsende Brazilian Ju-Jitsu nichts mit dem jpanischen Ju-Jitsu gemein
Es handelt sich bei BJJ um eine "Weiterentwicklung" des Judo, wobei sich verstärkt auf den Bodenkampf konzentriert wird. Es ist wie Judo heutzutage, sehr Wettkampf-orientiert.
Die Entwicklung der traditionellen japanischen Kampfkünste (Bujutsu oder auch Bugei, Kriegsdisziplinen) basiert einerseits auf der politischen (lange Zeit innere Kriege) und andererseits auf der religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten (Shinoismus, Zen und Konfuzianismus).
Schätzungen zufolge hatte Japan gegen Ende des 16. Jahrhunderts etwa 2 Millionen Krieger, daß entsprach ca. 8% der Einwohner Japans.
Der europäische Durchschnitt lag zur selben Zeit etwa bei 1% der Bevölkerung. Dies zeigt die Bedeutung des Kriegshandwerks in Japan. Dies erklärt auch die vielzahl von Bujutsu/Bugei, die heutzutage von den Forschern angegeben werden:

zum Beispiel: Fujita Seiko spicht von 34 Disziplinen und Watatani von 44.

Weitere Forschungen lassen sogar darauf schließen das es 50 sind. Davon War Ju-Jitsu nur eine und gegenüber den klassischen Waffenkampfkünsten eine untergeordnete / ergänzende Kampfart.
Vielerlei Einflüsse, besonders aus China, prägten das Ju-Jitsu im Verlauf seiner Geschichte, doch waren davon nicht alle „Handkampfmethoden“ in gleicher Weise betroffen. Hinweise auf japanische Vorläufer (Daito-Ryu-Jujutsu, daß sich nur auf Hände und Handgelenke konzentrierte.
Das allgemeine Ju-Jitsu, mit Tritten, Würfen, Schlägen, Würger und Hebel kam später) finden wir bereits in den Quellen der japanischen Mythologie, wie auch in den ältesten Chroniken des Landes, soweit sie erhalten blieben:

zum Beispiel: Kojiki und Nihon Shoki 8. Jahrhundert

Die uralten Grundlagen des Ju-Jitsu sind Sumai, Sumo und Kumiuchi.

Die verschiedenen Zeitperioden in der Geschichte des Ju-Jitsu ist für manche sehr verwirrend (Kojiki und Nihon Shoki aus dem 8. Jahrhundert, Daito-Ryu-Jujutsu aus dem 12. Jahrhundert und die vermutliche Einführung durch Chin Gempin ca. 1650).
Wir müssen immer daran denken das z.B. das Daito-Ryu-Jujutsu nur 2 Angriffsziele kennt und damit nur ein Bruchteil der Angriffsziele des „vollständigen“ Ju-Jitsu. Es ist wahrscheinlich so, daß die Chinesen grob die bereits vorhandenen Jujutsu-Arten einige Kung-Fu - etc. Techniken beifügten.
So kam einen Kampfart nach Japan, daß durch die Japaner zum jetzigen „wirklichen“ Jujutsu perfektzioniert wurde. Man kann an dieser Stelle leider nur von Vermutungen ausgehen! Die ältesten Grundsteine des Jujutsu kommen allerdings unangezweifet aus Japan: Sumai, Sumo und Kumiuchi.

Einige „Experten“ behaupten sogar, das Ju-Jitsu ursprünglich seine Wurzel in Europa hat. Diese Behauptungen wurden jedoch nie bewiesen.

Im 14. und 15. Jahrhundert kam das alte, echte Kampfringen zu seinem Höhepunkt, verlor danach seine bedeutung für das Schlachtfeld, da die Kampftaktik allgemein vom Kampf Mann gegen Mann hin zum Massenkampf geändert wurde.
Dies wiederum führte Sumo zu einer sportlichen Popularität. Die Aspekte des alten Sumai jedoch flossen ins Ju-Jitsu ein.
So stützte sich, um nur ein Beispiel zu nennen, die berühmte Takeuchi-Schule bei der Schaffung ihres Ju-Jitsu-Stils, dem Kogusoku, eindeutig auf jenes alte Kampfringen, das, wie bereits aufgeführt, zuvor zur Bildung des Kumiuchi geführt hatte.
Die Tokugawa-Periode (1603-1868) war zweifellos die Epoche, in der die wichtigsten Bujutsu-Ryu florierten. Einige dieser Ryu und ihre Ju-Jitsu-Methoden werden nachstehend exemplarisch aufgeführt:

Tenshin Shoden Katori Shinto Ryu → Yawara-Ge
Takeda Ryu → Aiki-Jujitsu
Yagyu Shingan Ryu → Kumiuchi
Yagyu Shinkage Ryu → Yawara-Gi
Genkai Ryu → Yoroi Kumiuchi
Muteki Ryu → Yawara-Riki
Araki Ryu → Tori-Do
Shinden Ryu → Ashi-Garami
Tsutsuni Hozan Ryu → Kumiuchi
Nagao Ryu → Taijutsu & Kakushi-Jutsu
Oguri Ryu → Wa-Jutsu
Take(no)uchi Ryu → Kogusoku
Daito Ryu → Daito-Ryu-Jujutsu & Aiki-Jujutsu
Fukuno Ryu → Wa-Jutsu

Das Ju-Jitsu selbst wurde ebenfalls oft in Verbindung mit Waffen ausgeübt.
Das heißt, diese wurden direkt in die Ausführung der Technik mit einbezogen. Man spricht sogar von einer eigenen Teildisziplin, dem Kakushi-Jutsu, einer Methode der Verwendung geheimer oder sogenannter „diskreten“ Waffen wie z.B. kleine Stöcke, in bestimmter Weise geformte Metallstücke, Schlagringe Wurfscheiben (Shuriken) ect .
Weiter wurden noch Axt, Haken, Sichel, Kette, Eisenstab, Metallringe oder verschiedene andere Werkzeuge der Samurai in Verbindung mit Ju-Jitsu eingesetzt. Dies wiederum klärt die Entstehung des „Allround-Ju-Jutsu“: Nin-Jutsu.
Von den Waffendisziplinen waren Ken- und Bojutsu besonders bedeutsam für das Ju-Jitsu.
Was Kenjitsu betrifft, übten sich viele Ju-Jitsu-Ryu in Umgang mit einer Katana (Langschwert) und Metezashi (kurzer Dolch).
Was Bo-Jutsu anbelangt, befaßten sich viele mit Stöcken wie Rokushaku-Bo (180 cm), Tan-Bo (kurzer Stock), Yonshaku-Bo (120 cm) und Ko-Bo (der kleinste, in der Hand gehaltene Stock).
Angesichts dieser Tatsachen wird es unbestreitbar klar, daß Ju-Jitsu niemals eine sogenannte „waffenlose“ Kampfkunst war. Vielmehr handelte es sich um eine Art des handgreiflichen Kampfes (unter Einsatz des ganzen Körpers).
Vor der Tokugawa-Zeit war Ju-Jitsu auf 2 Hauptpunkte: um Gefangene zu machen und um im Kampf die Oberhand über den Gegner zu erlangen oder zu behalten.

Niemals hätte ein Bushi zugunsten des Ju-Jitsu auf den Gebrauch seiner Waffe verzichtet.

Er kannte seine Grenzen und hätte gegen einen bewaffneten Gegner nur im höchsten Notfall waffenlos gekämpft, da die Weigerung zum Kampf oder die Flucht, den sicheren Tod bedeutet hätte.

Fazit:

Es ist also nicht auszuschließen das die Chinesen ihre Finger in der Geschichte des Ju-Jitsu hatten, dennoch ist es von den Japanern perfektzioniert und geformt worden.

Das heißt 20 % chinesichem plus 80 % japanischem gleich Ju-Jitsu.
Es ist völlig berechtigt wenn man Ju-Jitsu als ursprünglich japanische Budosportart angibt.

Ju-Jitsu, die sanfte Kunst der japanischen Selbstverteidigung.

4. Begriffserklärung aus historischer Sicht

Das Ju-Jitsu (Ju-Jutsu) kam Ende des 17. Anfang des 18.Jahrhunderts auf.
Es ist eine Sammelbezeichnung für zahlreiche, verschiedene Methoden des Handkampfes unter teilweiser Einbeziehung von Waffen oder anderer Hilfsmittel.

JU (dshu) sanft, flexibel, unterordnend

JITSU (dshits) eine durch unablässiges Üben erlangte Fähigkeit, die Kunst

Das Wesen von Schrift und Sprache der Japaner läßt verschiedene Interpretationen von „Ju“ zu:

1. „Ju“ sanft

Also ist „Ju-Jutsu“ die „sanfte Kunst“ mit dem Grundsatz „Ein Schritt zurück“
Diese Interpretation führte in weiterer Folge zu einem, auch heute noch weit verbreiteten Irrtum, Das Ju-Jitsu jene Kampfkunst sei, die keinerlei Kraft erfordere.
„Ju“ im Sinne von „sanft“ sollte aber ursprünglich den Unterschied zu den, an die klassischen Hauptwaffen gebundenen Disziplinen hervorheben, denen gegenüber das Ju-Jutsu vergleichsweise „sanft“ erschien.

2. Wesentlich sinnvoller ist jedoch die 2. Interpretation wonach „Ju“ eine allgemeines Strategieprinzip ausdrückt, nämlich das „Flexibilitätsprinzip“.
Dies bedeutet die Anpassungsfähigkeit an jegliche, vom Gegner aufgezwungene, Situation. „Ju“ bedeutet also demnach „flexibel bleiben“, „sich einer Situation anpassen“, nicht unbedingt nachgeben oder sogar Verzicht auf Kraft.

Yawara:

Früher gab es die Bezeichnung „Yawara“, die erstmals im 11. Jahrhundert im Manuskript „Kojaku Monotogari“ (alte und neue Geschichten) auftauchte. Die Zeichen für „Yawara-Jutsu“ können auch als Ju-Jitsu gelesen werden. „Yawara“ entspricht dem „Ju“, erstere Bezeichnung resultiert aus der japanischen letztere aus der chinesichen Leseweise.

5. Definition des Nihon Jujitsu

Historische Definition

Nihon Jujitsu ist die Sammelbezeichnung jener japanischen Methoden des vorwiegend waffenlosen Kämpfens, die als Teil der traditionellen Kriegsdisziplinene (Bugei) vor allem in Ergänzung zu den klassischen Hauptwaffen entwickelt wurden und zumeist eine im Vergleich zu diesen untergeordnete Rolle spielten.

Technische Definition

Nihon Jujitsu ist eine System von Wurf-, Hebel-, Tritt-, Schlag- und Würgetechniken, die in Verbindung mit Methoden des dynamischen Körpereinsatzes zur Anwendung gebracht werden, wobei dem namengebenden Prinzip des „Ju“ (Flexibilitätsprinzip), womit die geistige und physische Anpassungsfähigkeit an jegliche, vom Gegner aufgezwungene Situation gemeint ist, eine zentrale Bedeutung zukommt.

6. Bezeichnung Nihon Jujitsu und Gaijin Jujitsu

Der Gebrauch der Bezeichnung „Nihon Jujitsu“ (N.Jujutsu) erscheint zunächst befremdlich, bedeutet dieses doch „Japan-Jujitsu“. Ju-Jitsu ist doch eine japanische „Erfindung“, wozu also der Zusatz „Nihon-“ (Japan-) ?

Diese besondere Betonung des japanischen in der Bezeichnung wurde von japanischen Autoritäten (Organisationen / Sensei) - weil heute dringend (nach japanischem verständnis) notwendig - eingeführt, um das authentische japanische Ju-Jitsu abzugrenzen gegen die vielen nicht-japanischen Formen, die sich gleicher oder ähnlicher Bezeichnungen bedienen (z.B. BJJ).
Meistens sind es solche Personen die keine oder unzureichende Ausbildung in einer Budosportart haben, die zu solchen betrügerischen Mitteln greifen um daraus Profit zu schlagen.
Dieses „Gaijin Jujitsu“, daß Jujitsu der Ausländer“, wie die Japaner sagen, hat mit dem authentischen, in Japan betriebenen Ju-Jitsu wenig, zumeist jedoch garnichts zu tun.
Dies ist jedoch im Mangel an Zugangsmöglichkeiten zu japanischen Ryu und Sensei zu begründen, welches jedoch in der heutigenZEit kaum noch vor kommt.
Wer jedoch in seiner „Sensei-Ahnenreihe „ einen japanischen Sensei, der in Japan Jujitsu gelernt hat, vorweisen kann (über Persönlichkeiten wie Erich Rahn), kann sicher sein das er das originale Nihon-Jujitsu studiert.
Es Kommt dabei nicht auf den Namen des Ju-Jitsu-Verbandes, dem man zugehörig ist, an. Zumal in Deutschland man irriger Weise davon ausgeht das Ju-Jitsu, Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu völlig unterschiedliche Stile sind.
Dies resultiert jedoch lediglich aus den verschiedenen Auffassungen der Verbände. In Japan, also dem Mutterland, existiert diese Auffassung nicht , zumal die Begriffe Ju-Jitsu, Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu einfach verschiedene Weisen der Aussprache bezüglich des Kanji-Zeichens sind.
Ob einer wirklich ein Meister ist sieht ein Profi sofort, aber für einen Laien ist es fast unmöglich.
Ein richtiger Meister braucht mindestens 4 Jahre bis zum 1. Dan. Deshalb vorsicht bei SV-Kursen, man sollte sich immer nachweisen lassen, daß der Ausführende dafür kompetent ist.
Man beachte: ein schwarzer Gürtel macht noch keinen Meister; und ist noch kein Meister vom Himmel gefallen Das Lernen beginnt erst beim 1.Dan .

- Ende des Auszuges -

Was ist der Unterschied zwischen Ju-Jitsu und Ju-Jutsu ?

Grundsätzlich handelt es sich bei Jiu-Jitsu, Ju-Jutsu, Ju-Jitsu und Jiu-Jutsu nur um die Übersetzung japanischer Schriftzeichen in lateinische Buchstaben. Eigentlich gibt's da keinen Unterschied. In Deutschland muß man allerdings etwas genauer differenzieren : Im allgemeinen bezeichnet Jiu-Jitsu / Ju-Jitsu die traditionelle japanische Form der Selbstverteidigung, während Ju-Jutsu sich auf eine 1968 in Deutschland geschaffene Kombination verschiedener Kampfsportarten bezieht. In diesem Ju-Jutsu werden (abhängig vom Verband) z.B. Wettkämpfe durchgeführt, die - durch das Ausklammern besonders böser Techniken und ein aufwendiges Reglement - eine weitgehend verletzungsfreie Auseinandersetzung zwischen zwei Kämpfern ermöglichen. Inwieweit sich das mit dem traditionellen Verständnis von Selbstverteidung veträgt, nun, darüber darf gestritten werden. Die Unterschiede in den bezeichnungen (Ju-Jitsu, Jiu-Jitsu und Ju-Jutsu) sind nur eine Folge von den Bemühungen der jeweiligen Verbände sich von den anderen abzugrenzen. Im traditionellen Ju-Jitsu existiert solch ein Reglement nicht, deshalb gibt's auch keine Wettkämpfe. Das heißt allerdings nicht, daß im Ju-Jitsu am laufenden Band Tote erzeugt werden

Wie gefährlich ist Ju-Jitsu ?

Ju-Jitsu ist genau so gefährlich wie Autofahren, hält man sich an gewisse Regeln (Konventionen im Training) und nimmt Rücksicht aufeinander ist die Verletzungsgefahr gering. Hält man sich nicht an diese Regeln kann auch ein Auto zu einer tödlichen Waffe werden. Erfahrungen zeigen jedoch das sich die meisten Ju-Jitsukas eher bei anderen Sportarten verletzt haben.

Wer kann Ju-Jitsu betreiben?

Vom Prinzip her jeder. Viele Techniken im Ju-Jitsu setzen die Kraft des Gegners gegen ihn ein. Die für die übrigen Techniken notwendige Kraft und Beweglichkeit eignet man sich im laufe der Zeit an. Allerdings ist das mindestalter 13 (Entscheidung des Sensei) und man sollte nicht schon beim Eisessen ins Schwitzen kommen, den das Training ist nicht ohne.

Was bringt das Ju-Jitsu Training mir?

Neben der Fitness schult Ju-Jitsu die Reflexe und die Koordinationsfähigkeit. Die steigerung der Beweglichkeit und des räumlichen Sehens sind auch in anderen Sportarten von großem Vorteil. Nach wenigen monaten zeigen sich erste Trainingserfolge, die das Selbstwert gefühl steigern, dieses neue Selbstbewusstsein zeigt sich auch im Alltag. Um es allerdings klar zu stellen, hier werden keine Karate Kids oder "Streetfighter" herangezogen, die nach wenigen Wochen einen erfahrenen Kämpfer besiegen können. Bis man die erlernten Techniken sinnvoll und instinktiv einsetzen kann, kostet es viel Schweiss und Arbeit. Auf dem Weg zur Meisterschaft (DAN) muß man mit viel Muskelkater und einigen blauen Flecken rechnen. Es soll niemand abgeschreckt werden, aber es ist unseriös zu behaupten mit Ju-Jitsu werde man innerhalb weniger Monate eine tödliche Kampfmaschine, das geht nämlich nur im Film.

Ju-Jitsu behinhaltet folgende Technikgruppen:

Tritttechniken (inkl. Knie)

Schlagtechniken (inkl. Ellebogen)p>

Wurf- und Sicheltechniken

Würgetechniken

Hebeltechniken

Bodentechniken

Waffentechniken


Auch das Ju-Jitsu kennt 4 verschiedene Kampf-Distanzen:

Trittdistanz

Schlagdistanz

Nahdistanz (Clinch)

Boden


Graduierungs- und Bezeichnungssystem des Ju-Jitsu (allgemein)
Die Kindergrade des GJV NW e.V sind nicht enthalten
6. Kyu weiß
5. Kyu gelb
4. Kyu orange
3. Kyu grün
2. Kyu blau
1. Kyu braun min. 16 Jahre (GJV NW e.V.)
1. Dan schwarz min. 18 Jahre (GJV NW e.V.) Senpai
2. Dan schwarz min. 20 Jahre (GJV NW e.V.) Senpai
3. Dan schwarz min. 23 Jahre (GJV NW e.V.) Sensei
4. Dan schwarz min. 27 Jahre (GJV NW e.V.) Sensei
5. Dan schwarz min. 32 Jahre (GJV NW e.V.) Shihan
6. Dan rot-weiß keine offizielle Regelung innerhalb des GJV NW e.V. Shihan
7. Dan rot-weiß keine offizielle Regelung innerhalb des GJV NW e.V. Shihan
8. Dan rot-weiß keine offizielle Regelung innerhalb des GJV NW e.V. Shihan
9. Dan rot keine offizielle Regelung innerhalb des GJV NW e.V. Shihan
10. Dan rot keine offizielle Regelung innerhalb des GJV NW e.V. Shihan

Zusatz-Titel abhängig vom Verband / Organisation
Hinweis Der Goshin-Jitsu Verband NW e.V. führt keine Zusatz-Titel
Renshi ab den 4. Dan und höher
Kyoshi ab dem 6. Dan Renshi und höher
Hanshi ab dem 8. Dan Kyoshi und höher
Meijin ab dem 10. Dan Hanshi

Unsere Unterrichtszeiten

Wir trainieren grundsätzlich systemübergreifend, in einer leistungsgemischten Gruppe und da wo es Sinn macht im Vollkontaktmodus.

Trainingsort

Gymnastiksaal des Beethoven-Gymnasiums, Adenauer-Allee 51, 53113 Bonn (über den Schulhof, auf der Rheinseite).
Schuleigene Parkplätze stehen leider nicht zur Verfügung und es müssen die öffentliche Parkplätze in der Umgebung genutzt werden.
Der Trainingsort ist ebenso bequem mit der Stadtbahn Linie 66 (Haltestelle Juridicum) erreichbar.

Mittwoch

20:00 - 21:45
Schwerpunkt Ashihara Goshinryu Karate ®

Freitag

18:00 - 19:45
Schwerpunkt EOS-System, Ju-Jitsu und Jigoku-Session

Unsere geplanten Ausfallzeiten

Ausfallzeiten und Planänderungen

Allgemeines

Wir trainieren in einer städtischen Halle und sind somit an die Öffnungszeiten der Schule gebunden.
Ebenso ist es jederzeit möglich, das die Stadt Bonn die Halle kurzfristig (z.B. für große Sportevents oder Bauarbeiten) zeitweise sperrt.
Darüber hinaus nehmen wir an diversen Seminaren, Workshops und Camps teil, wodurch es auch aufgrund Vorbereitung oder Reistetätigkeit zu Trainingsausfällen kommen kann.
Ausfallzeiten werden somit im Forum für Mitglieder und hier für Nichtmitglieder die uns besuchen wollen bekannt gegeben.

23.12.22-08.01.2023

Winterferien NR

25.03.-05.04.2024

Osterferien NRW

03.05.2024

Vorbereitung 25. KombiSeminar

08.07.-20.08.2024

Sommerferien NRW

14.-25.10.2024

Herbstferien NRW

xx.11.2024

Vorbereitung AIKO Camp

23.12.24-06.01.2025

Winterferien NRW

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft im Budokai Bonn e.V. leicht gemacht

Mitglied im Budokai Bonn e.V. zu werden, dies gilt für Ashihara Goshinryu Karate ®, Ju-Jitsu und dem EOS-System, ist relativ einfach.
Neben der obligatorischen Anerkennung der jeweils gültigen Satzung, gibt es nur noch die Voraussetzungen des Mindestalters, die im Budokai Bonn e.V. auf 12-13 Jahre festgelegt ist.

Weiterhin sollten Interessenten sich darüber bewusst sein, dass es sich hierbei um Vollkontakt-Systeme handelt und es dementsprechend zu leichten Blessuren, wie Hämatomen (blaue Flecken) kommen kann.
Als Schutzausrüstung werden lediglich Tiefschutz und, je nach Training, ein Kudo-Helm zwingend vorgeschrieben. Handschuhe und Schienbeinschoner sind erlaubt, aber nicht zwingend erforderlich.
Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt das sich die meisten Budoka ausserhalb des Dojo, z.B. beim Fussball, ernstere Verletzungen zugezogen haben.
Jede(r) Interessent(in) hat die Möglichkeit 3 mal an dem Training zur Probe teilzunehmen, um danach zu entscheiden ob er /sie bleiben will oder nicht.

Mitgliedsbeiträge im Budokai Bonn e.V. (ab 01.01.2023)

Antrag       Satzung


Beitragssatz und einmalige Kosten
Aufnahmegebühr, einmalig (+2 Fotos) 30,00 EUR
jährlich, normal 250,00 EUR
halbjährlich, normal 140,00 EUR
jährlich, ermäßigt ¹ 220,00 EUR
halbjährlich, ermäßigt ¹ 125,00 EUR
jährlich, ermäßigt durch Bonn-Ausweis 200,00 EUR
halbjährlich, ermäßigt durch Bonn Ausweis 112,00 EUR
passive Mitgliedschaft, jährlich 70,00 EUR
Gastmitgliedschaft, max. 6 Monate ² 160,00 EUR
Anmeldegebühr für Mitglieder TSV Bonn rrh. 1897/07 e.V. - Ju-Jitsu
8,00 EUR
Jahresbeitrag TSV Bonn rrh. 1897/07 e.V. ³ 150,00 EUR

¹ Schülern, Studenten, Auszubildenden, Arbeitslosen oder Wehr- / Zivildienstleistenden mit entsprechenden Bescheinigungen
² ohne Ausweise und extra Kündigung
³ Gilt nur wenn der Antragsteller / die Antragesstellerin vor Antragstellung Mitglied der TSV Bonn rrh. 1897/07 e.V. - Abteilung Ju-Jitsu ist.
Bei Austritt aus der Abteilung wandelt sich der Sonderbeitrag automatisch in einem normalen bzw. ermäßigten Budokai-Mitgliedschaft um.

Zusätzlich wird der Erwerb eines BASIS-Pakets empfohlen, da der Verein Wert auf zeitnahe Ausrüstung und ein einheitliches Erscheinungsbild legt.

Das BASIS-Paket enthält einen Anzug mit Bestickung (nach Wahl AGK / JJ), einen Gürtel und einen Tiefschütz und kostet einmalig 120,00 € bzw. 105,00 € für weibliche Mitglieder.
Optional können auch das SILBER Paket (wie BASIS + MMA-Handschuhe für 155,00 €) oder das GOLD-Paket (wie SILBER + Daidojuku-Vollkontakt-Helm für 240,00 €) gewählt werden.
Abgerundet werden diese Pakete durch das WAFFEN-Paket für 40,00 € (Stock, Alu-Messer, Gummi-Pistole und Kunststoff-Kette 150 cm), zwingend notwendig für ernsthaftes SV-Training. (Preise sind immer aktuell nachzufragen)

Mitgliedschaften in Verbänden

Mit der Mitgliedschaft im Budokai Bonn e.V. wird man automatisch ebenfalls Mitglied der Europäischen Organisation für Selbstverteidigung e.V. und des Goshin-Jitsu-Verbandes NW e.V.

Im Budokai Bonn e.V. wird grundsätzlich in Form eines Mixed Training unterrichtet, dadurch wird gewährleistet das jedes Mitglied die Möglichkeit hat in allen Stilen, wenn dies gewünscht wird, eine Prüfung abzulegen.

Ashihara Goshinryu Karate ® und EOS-System

Die Ashihara-Karatekas und die EOSler sind der Europäischen Oganisation für Selbstverteidigung e.V. angeschlossen.
Der Hauptsitz der EOS e.V. ist in Bonn und der Präsident, Shihan Vanderschaeghe, ist gleichzeitig Cheftrainer für allen Stile im Budokai Bonn e.V.

Die EOS e.V. wurde ursprünglich 1980, damals als EVS, in Köln gegründet und war dafür gedacht ein Bastion gegen die, noch heute oft anzutreffende, Verbandsintrigen zu werden.
Leider geriet der EOS in Vergessenheit und nur eine handvoll aktiver unterrichteten, prüften bzw. legten Prüfungen ab.
Auf dem 2. Kombinationsseminar "Ashihara-Karate, Ju-Jitsu und CSSD-SD", im September 1999 in Altenkirchen/WW, beschloss Shihan Vanderschaeghe (einer der letzten EVS-Aktiven) den Verband von Grund auf zu erneuern und wieder zu Reaktivieren.
Es wurden neue Prüfungsordnungen, Urkunden, Pässe u.ä. erstellt und der Verband war am 01.01.2000 wieder vollkommen arbeitsfähig.
Geführt und koordiniert wird der Verband zur Zeit von Saiko Shihan Vanderschaeghe als Präsident und Technischer Direktor, das Vizepräsidentenamt bekleidet zur Zeit Briag Miyamoto Vanderschaeghe.
Kyuprüfungen werden von Saiko Shihan Vanderschaeghe durchgeführt.
Danprüfungen werden immer mindestens vom Präsidenten und Vizepräsidenten abgenommen und werden nach Bedarf ausgerichtet.
Es existieren zwar Vorbereitungszeiten, jedoch verzichtet der Verband auf unnötige und kostenträchtige Lehrgänge als Zulassungevoraussetzung.
Anfang 2000 wurden schon die ersten Danprüfungen durchgeführt.
Mitglied können, anders als sonst in Deutschland üblich, nicht Vereine sondern auch Einzelpersonen werden.

Kyu-Prüfungen werden in der Regel im Dojo durchgeführt und Danprüfungen entweder zentral in Bonn bei der EOS e.V. oder im Zuge eines internationalen Seminars in den Niederlanden durchgeführt.

Der Mitgliedsbeitrag an die EOS e.V. beträgt 5,- € pro Person und Jahr.
Zur Zeit wird diese Verpflichtung vom Budokai Bonn e.V. übernommen.

Ju-Jitsu

Für das Ju-Jitsu ist der Budokai Bonn e.V. Mitglied im Goshin-Jitsu Verband NRW.
Der Verband wurde als unabhängiger Verband für moderne Selbstverteidigung und Freikampf 1984 gegründet.
Goshin ryu ist ein Stil des Ju-Jitsu und der Verband hat seinen Hauptsitz in Köln.
Die Prüfungen werden vom 5. Kyu bis einschließlich 1. Kyu von Shihan Vanderschaeghe, ab den 2. Kyu mit einem zusätzlichen Prüfer, durchgeführt.
Dangrade werden einmal im Jahr im Verbandsrahmen durch ein eigens dafür zusammengestellte Prüfungskommission durchgeführt.
Zur Zulassung für Dangrade sind diverse Lehrgänge über verschiedene Zeiträume zwingend vorgeschrieben.

Der Mitgliedsbeitrag an den GJV NW e.V. beträgt 10,- € pro Person und Jahr.
Zur Zeit wird diese Verpflichtung vom Budokai Bonn e.V. übernommen.

Unsere lehrenden Danträger

Zur Zeit unterrichten folgende Danträger aktiv im Budokai Bonn e.V.


Saiko Shihan Marcel Vanderschaeghe


Gründer des Ashihara Goshinryu Karate ®
8. Dan Ashihara Goshinryu Karate
7. Dan EOS-System, Kyoshi
6. Dan Ju-Jitsu
3. Mastergrad Allkampfsystem
2. Dan Ashihara International Karate
1. Dan Judo
1. Dan Combat Hapkido


Senpai Briag Vanderschaeghe


2. Dan EOS-System
2. Dan Ju-Jitsu
2. Dan Ashihara Goshinryu Karate
1. Dan Judo



Sensei Frederic Noppe


3. Dan EOS-System
1. Dan Ju-Jitsu
1. Dan Ashihara Goshinryu Karate


Senpai Elgin Vanderschaeghe


2. Dan EOS-System
2. Dan Ju-Jitsu
2. Dan Ashihara Goshinryu Karate
1. Dan Judo


Senpai Vincent Becker


2. Dan EOS-System
2. Dan Ju-Jitsu
2. Dan Ashihara Goshinryu Karate

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Kontaktdaten und Impressum gem. § 5 TMG / Datenschutzerklärung

Angaben gemäß § 5 TMG:

Budokai Bonn e.V.
c/o Saiko Shihan Marcel Vanderschaeghe
Caroline-Herschel-Weg 10
53229 Bonn

E-Mail: anfrage@budokai-bonn.de

Der Budokai Bonn e.V. ist eine gemeinnützige Organisation und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn mit Registernummer 20 VR 5882 eingetragen.



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- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen

Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.

Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Registrierfunktion

Nutzer können ein Nutzerkonto anlegen. Im Rahmen der Registrierung werden die erforderlichen Pflichtangaben den Nutzern mitgeteilt und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zu Zwecken der Bereitstellung des Nutzerkontos verarbeitet. Zu den verarbeiteten Daten gehören insbesondere die Login-Informationen (Name, Passwort sowie eine E-Mailadresse). Die im Rahmen der Registrierung eingegebenen Daten werden für die Zwecke der Nutzung des Nutzerkontos und dessen Zwecks verwendet.

Die Nutzer können über Informationen, die für deren Nutzerkonto relevant sind, wie z.B. technische Änderungen, per E-Mail informiert werden. Wenn Nutzer ihr Nutzerkonto gekündigt haben, werden deren Daten im Hinblick auf das Nutzerkonto, vorbehaltlich einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, gelöscht. Es obliegt den Nutzern, ihre Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern. Wir sind berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten des Nutzers unwiederbringlich zu löschen.

Im Rahmen der Inanspruchnahme unserer Registrierungs- und Anmeldefunktionen sowie der Nutzung des Nutzerkontos, speichern wir die IP-Adresse und den Zeitpunkt der jeweiligen Nutzerhandlung. Die Speicherung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, als auch der Nutzer an Schutz vor Missbrauch und sonstiger unbefugter Nutzung. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung unserer Ansprüche erforderlich oder es besteht hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO. Die IP-Adressen werden spätestens nach 7 Tagen anonymisiert oder gelöscht.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.

Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.

Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookies zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.

Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Kommentarabonnements

Die Nachfolgekommentare können durch Nutzer mit deren Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO abonniert werden. Die Nutzer erhalten eine Bestätigungsemail, um zu überprüfen, ob sie der Inhaber der eingegebenen Emailadresse sind. Nutzer können laufende Kommentarabonnements jederzeit abbestellen. Die Bestätigungsemail wird Hinweise zu den Widerrufsmöglichkeiten enthalten. Für die Zwecke des Nachweises der Einwilligung der Nutzer, speichern wir den Anmeldezeitpunkt nebst der IP-Adresse der Nutzer und löschen diese Informationen, wenn Nutzer sich von dem Abonnement abmelden.

Sie können den Empfang unseres Abonnements jederzeit kündigen, d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen. Wir können die ausgetragenen E-Mailadressen bis zu drei Jahren auf Grundlage unserer berechtigten Interessen speichern bevor wir sie löschen, um eine ehemals gegebene Einwilligung nachweisen zu können. Die Verarbeitung dieser Daten wird auf den Zweck einer möglichen Abwehr von Ansprüchen beschränkt. Ein individueller Löschungsantrag ist jederzeit möglich, sofern zugleich das ehemalige Bestehen einer Einwilligung bestätigt wird.

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Onlinepräsenzen in sozialen Medien

Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber.

Soweit nicht anders im Rahmen unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Onlinepräsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke